Die Annahme von Beiträgen, Schenkungen oder Zuwendungen liegt im Ermessen des IKW - Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V.. Das IKW - Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V. nimmt keine Schenkungen an, wenn sie nicht im Einklang mit dem Zweck und der Mission des IKW - Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V. verwendet oder ausgegeben werden können.
Unwiderrufliche Schenkungen, sei es in Form einer Geldspende oder einer Schenkung auf Lebenszeit, werden nicht angenommen, wenn die Schenkung bei vernünftiger Betrachtung die finanzielle Sicherheit des Schenkers gefährden würde.
Das IKW - Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V. erteilt keine Ratschläge zur steuerlichen oder sonstigen Behandlung von Schenkungen und ermutigt die Spender, ihre eigenen professionellen Berater zu Rate zu ziehen, um sie bei der Durchführung ihrer Spende zu unterstützen.
Das IKW - Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V. nimmt Spenden in Form von Bargeld oder börsengehandelten Wertpapieren entgegen. Sachspenden werden nach dem Ermessen des IKW - Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V. angenommen.
Bestimmte andere Schenkungen, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachgeschenke, nicht liquide Wertpapiere und Zuwendungen, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen, die sie für das IKW - Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V. mit sich bringen können, geprüft werden.
Das IKW - Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V. stellt den Spendern, die die steuerlichen Voraussetzungen erfüllen, Bescheinigungen über die Zuwendung von Vermögenswerten an den Verein aus. Mit Ausnahme von Geldgeschenken und börsengehandelten Wertpapieren wird jedoch einer Quittung oder einem anderen Nachweis über eine Schenkung an das IKW - Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V. kein Wert beigemessen.
Das IKW - Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V. respektiert den Willen des Spenders bei zweckgebundenen Schenkungen und bei Schenkungen, die dem Wunsch nach Anonymität entsprechen. Bei anonymen Spenden wird das IKW - Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V. Informationen über den Spender nur an die Mitarbeiter weitergeben, die davon Kenntnis haben müssen.
Das IKW - Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V. wird keinen Dritten dafür entschädigen, dass er eine Spende oder einen Spender an das IKW - Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e.V. vermittelt, sei es durch Provisionen, Vermittlungsgebühren oder andere Mittel.