Präambel:
Die Mitglieder des Islamischen Kompetenzzentrums für Wohlfahrtswesen geben sich in Verantwortung vor Allah und im Vertrauen auf seinen Beistand, in dem Bewusstsein, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Muhammad (Friede sei mit ihm) der letzte Gesandte und Prophet Allahs ist, in dem Bekenntnis, dass der Koran und die Sunnah die Handlungsgrundlage sind, nach ihrem islamischen Verständnis dem Gemeinwohl dienend, geleitet von der gemeinsamen Überzeugung, dem Islam, insbesondere seiner Ethik zu folgen, in der gemeinsamen Absicht, den Menschen in Deutschland zu dienen in ihrer Verbundenheit zur Bundesrepublik Deutschland und aus der Verantwortung aus einem muslimischen Bewusstsein heraus nachfolgende Satzung:
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen:
Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen. Er wird abgekürzt mit IKW.
(2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e. V.“
(3) Der Sitz des Vereins ist Köln.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung des Wohlfahrtswesens insbesondere in den Bereichen der Jugend- und Altenhilfe, Erziehungshilfe, Familienhilfe, Behindertenhilfe und Hilfe für Geflüchtete Menschen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Förderung und Unterstützung wohltätiger und sozialer Einrichtungen und der Wohlfahrtspflege insbesondere für islamische Religionsgemeinschaften- und Moscheegemeinden.
- Informationsveranstaltungen und Schulungen über angebotene Dienstleistungen, Wege zu Regelfinanzierungen, Förderungen und Projektdurchführungen.
- Beratung der islamischen Gemeinden beim bundesweiten Aufbau von Sozialzentren.
- Unterstützung insbesondere der islamischen Religionsgemeinschaften und Gemeinden beim Strukturaufbau im Wohlfahrtswesen.
- Unterstützung des Aufbaus weiterer Bildungs-, Informations- und Beratungszentren insbesondere auf kommunaler und Landesebene.
- Vernetzung mit öffentlichen Trägern.
- Förderung und Begleitung von Einbindungsprozessen in bundes- und landesweite Wohlfahrtsstrukturen.
(Textauszug aus der Satzung)
Stand: 6. Februar 2020